Wenn Dir der Hersteller (nicht ein Händler) die Software verkauft, ohne
die AGB deutlich vor de m kauf anzuzeigen,
so ist diese nicht gültig. Es gelten dann "allgemeine" Regeln
für Softwarenutzung.
Durch den Kauf/Versenden ist ja schon der Vertrag zustande gekommen.
(Angebot und Annahme). Und wenn die AGB nicht dort einsehbar waren,
gelten die nicht.
Mann kann ja nicht im Nachhinein Verträge einseitig ändern.
Allerdings wird der Herstelle die AGBs mit anzeigen beim Kauf.
(oder eine Referenz geben)
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.htmlWas anderes ist ja ein Händler. Der bestimmt ja nicht die
Nutzungs AGB der Software.
Sondern nur den Verkauf. Keine AHnung ob es da einen Anspruch
auf Umtausch gibt, wenn die AGB nicht den
üblichen Erwartungen entsprechen.