Quote: es fehlt noch die firmenbeschreibung (LLC, GesmbH, OEG usw)!
Er hat als Kleinunternehmer, zumindest in Deutschland, keinen Firmennamen. Darum steht da auch keine Firmenbeschreibung.
Er darf z.B in Geschäftsbriefen nicht nur mit seinem "Phantasienamen" auftreten. Conitec z.B. darf das, die sind aber auch eine GmbH. Die sind ins Handelsregister eingetragen und unterliegen der doppelten Buchführung.
Ob man einen Namen schützt und/oder ihn als Firmenname verwendet, sind nochmal zwei verschiedene Paar Schuhe. So, letzter OT von mir. Ich bekenne mich schuldig hier einen Haufen Posts ausgelöst zu haben...