Meldepflichtig ist nicht gleich gebührenpflichtig!
Vielleicht hat sich in der letzten Zeit etwas geändert, was ich nicht mitbekommen habe.
Aber es gibt ja auch GEMA-freie Musik, und, wie der Name schon sagt, die ist _nicht_ gebührenpflichtig.
Selbstkomponierte Musik, wenn Du nicht als Künstler in der GEMA drin bist, die ja von ihrer Anlage her den Auftrag hat, auf die Wahrung der Rechte der Künstler zu achten, ist meiner Erinnerung nach auch nicht GEMA-pflichtig, denn sie hat ja von Dir keinen Auftrag!
Alles andere wäre Überschreitung ihrer Kompetenzen!
Aus Deinem Briefwechsel geht für mich auch nur hervor, daß es meldepflichtig ist, und _nicht_ gebührenpflichtig. Sie beantworten nicht eindeutig Deine Frage! (Meiner Einschätrzung nach absichtlich! Bangemachen wollen sie.)
Für die Veranstaltungen, die ich mit der Zeit miterlebt hatte, galt: Keine schlafenden Hunde wecken! Dann hat man Ärger am Hals für nichts und wieder nichts, denn abknöpfen können sie Dir eigentlich auch nichts!
Hast Du denn so mal im Internet gesucht, was andere von ihren Erfahrungen mit der GEMA erzählen?