kann blattsalat nur zustimmen...
wenn ein entwickler gema-freie musik in einem werk verwendet und weder er noch der urheber der gema-freien musik etwas mit der gema am hut haben, besteht weder melde- noch gebührepflicht.
ein fall in dem du nichts zahlst und auch nichts meldest:
du hast dir einen hobbyisten gesucht der nicht gema-mitglied ist und speziell für dich musikstücke erstellt.
ein fall in dem du zahlst:
der hobbyist/urheber ist gema-mitglied oder du lizenzierst aus bibliothek-angeboten, wie zb Sonoton, da zahlst du nicht nur eine Lizenzgebühr an Sonoton sondern auch noch gema-gebühren!
am besten man lässt sich im vorfeld vom musik-menschen schriftlich bestätigen, dass keinerlei verpflichtung gegenüber der gema entstehen, da keine gema mitgliedschaft gegeben ist.
es gibt auch musik-angebote, die gema-frei sind...
so z.b. massivetracks.net, aus deren FAQ habe ich folgenden abschnitt zur gema und gemafreiheit:
http://www.massivetracks.net(please don't copy text from other websites without the author's permission. We received a complaint.)