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GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! #110917
02/06/07 11:53
02/06/07 11:53
Joined: Jul 2001
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HeelX Offline OP
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Guten Tag allerseits. Dies dürfte wohl alle deutschen Entwickler hier interessieren.

Ich hatte heute eine nette Unterhaltung mit der GEMA, wie ihr im folgenden lesen könnte. Es ging darum wann ich an die GEMA Gebühren zahlen muss wenn ich ein Spiel verbreite bzw. verkaufe, indem ich Musik abspiele. Da ich nicht so vertraut damit war, habe ich mir erst alle Hilfeseiten auf der GEMA Seite durchgelesen, bin zu keinem Ergebnis gekommen und habe dann eine EMail losgeschickt.

Quote:


Guten Tag,

ich habe eine Frage, die ich mir nicht durch die vielen Hilfeseiten
auf Ihrer Internetseite beantworten konnte.

Was passiert, wenn ich alleine ein Computerspiel produziere und dort
Musik von Bekannten, die nicht bei der GEMA angemeldet sein und Musik
von ausländischen und/oder deutschen Künstlern (Amateure, hauptsächlich
Garagebands) benutze, die bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet
sind, benutze? Das Spiel soll im Internet downloadbar sein und entweder
kostenlos erhältlich oder gegen einen geringen Betrag abrufbar sein.
Muss ich dann der GEMA Gebühren bezahlen und reicht es dann,
das Einverständniss des Künstlers schriftlich vorliegen zu haben?


mit freundlichen Grüßen,
Christian Behrenberg

---------------------------------------

Guten Tag Herr Behrenberg,

grundsätzlich ist jede Musiknutzung im Internet gegenüber der GEMA
meldepflichtig. Damit gilt dies auch für Musiktitel (z.B.
Hintergrundmusik), die nicht zum GEMA-Repertoire gehören. Trotzdem
sollten Sie vorher das Recht zur Benutzung bei den Urhebern einholen.


Als Anhang fügen wir die erforderlichen Informationen bei.

---------------------------------------

Hallo,

"Damit gilt dies auch für Musiktitel (z.B. Hintergrundmusik),
die nicht zum GEMA-Repertoire gehören."

Das gilt dann auch für selbstkomponierte Stücke?
Gibt es keine Ausnahmen?


Vielen Dank,
Christian Behrenberg

---------------------------------------

Hallo Herr Behrenberg,

Es gilt auch für selbstkomponierte Stücke,
Ausnahmen gibt es nicht.






Die oben erwähnten Unterlagen beinhalten folgenden Kostenschlüssel für Spiele, die über das Internet verbreitet werden:

Code:

1. Downloads

Regelvergütung: Vergütung 7,5% vom Netto-EVP bzw. unter Einschluss aller anderen
Entgelte mit einer Mindestvergütung von EURO 0,31 je Abruf eines Spiels, pro rata.

Daneben gibt es optional folgende Vergütung je Download je nach Spiellänge:
15 Min EURO 0,05 pro rata oder pauschal EURO 0,025
30 Min EURO 0,12 pro rata oder pauschal EURO 0,06
60 Min EURO 0,20 pro rata oder pauschal EURO 0,10
90 Min EURO 0,30 pro rata oder pauschal EURO 0,15

2. Streams

Regelvergütung: Vergütung von 7,5% vom Netto-EVP mit einer Mindestvergütung
iHv. EURO 0,245 je Stream pro rata.

Daneben gibt es nachfolgende optionale Vergütungen:
15 Min EURO 0,04 pro rata oder pauschal EURO 0,02
30 Min EURO 0,10 pro rata oder pauschal EURO 0,05
60 Min EURO 0,16 pro rata oder pauschal EURO 0,08
90 Min EURO 0,24 pro rata oder pauschal EURO 0,12

Pro rata bedeutet immer Länge des GEMA-Repertoires im Verhältnis zur Gesamtlänge des Spiels.

EVP = Endverbraucherpreis. Für Musikwerke in Spielen auf Trägern (CDROM bzw. DVD) gilt der Tarif VR-AV DT-H3



Ich halte das für reine Schikane auch bei kostenlosen Spielen __selbstkomponierte__ Musik zu vergüten zu müssen. Also rechtlich ist man dazu verpflichtet!

Vielleicht interessant für diejenigen, die ihr Spiel selber auf ihrer Homepage verkaufen wollen.

Ciao,
Christian

Last edited by HeelX; 02/06/07 11:58.
Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: HeelX] #110918
02/06/07 12:09
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Machinery_Frank Offline
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Danke für die Info. Das habe ich mal anders gehört. Wer nicht angemeldet ist, wird nicht geschützt, aber braucht auch nicht zahlen. Wäre ja auch sinnlos, die GEMA soll die Künstler schützen und nimmt dafür eine Gebühr. Wer diesen Schutz nicht sucht, soll doch nicht zwangsgeschützt werden, oder?

Naja, jedenfalls verdient man selbst bei einem Verkauf über einen Verlag oft nur ein paar Cent pro CD. Wenn man dann z.B. 40 Cent pro Spiel erhält und einen Großteil davon allein an die GEMA wieder bezahlen darf, wäre das unglaublich. Du hast die Arbeit und die bekommen evtl. allein für deren Existenz die Hälfte von Deinen Einnahmen.

Oder der Verlag soll sich darum kümmern, aber das machen die gewöhnlich nicht, Du unterschreibst dafür, dass alles Dein Eigentum ist und fertig ist es für die.


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Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: HeelX] #110919
02/06/07 12:11
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ello Offline
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wie bitte??? ich darf nichtmal meine eigene musik einfach so einbauen? oh nein. das ist vll. mal ein fall für einen einspruch beim bvg??

also, wenn ich auf meiner webseite einen song von mir anbiete zum anhören auch?
ouha.. das ist ja entsetzlich. da muss doch was gegen getan werden, aber was nur

Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: Machinery_Frank] #110920
02/06/07 12:30
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Meldepflichtig ist nicht gleich gebührenpflichtig!
Vielleicht hat sich in der letzten Zeit etwas geändert, was ich nicht mitbekommen habe.
Aber es gibt ja auch GEMA-freie Musik, und, wie der Name schon sagt, die ist _nicht_ gebührenpflichtig.
Selbstkomponierte Musik, wenn Du nicht als Künstler in der GEMA drin bist, die ja von ihrer Anlage her den Auftrag hat, auf die Wahrung der Rechte der Künstler zu achten, ist meiner Erinnerung nach auch nicht GEMA-pflichtig, denn sie hat ja von Dir keinen Auftrag!
Alles andere wäre Überschreitung ihrer Kompetenzen!
Aus Deinem Briefwechsel geht für mich auch nur hervor, daß es meldepflichtig ist, und _nicht_ gebührenpflichtig. Sie beantworten nicht eindeutig Deine Frage! (Meiner Einschätrzung nach absichtlich! Bangemachen wollen sie.)
Für die Veranstaltungen, die ich mit der Zeit miterlebt hatte, galt: Keine schlafenden Hunde wecken! Dann hat man Ärger am Hals für nichts und wieder nichts, denn abknöpfen können sie Dir eigentlich auch nichts!

Hast Du denn so mal im Internet gesucht, was andere von ihren Erfahrungen mit der GEMA erzählen?

Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: Pappenheimer] #110921
02/06/07 15:37
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Blattsalat Offline
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Man ist auch nicht meldepflichtig!!!

Die GEMA verhält sich ähnlich der GEZ (nur das man bei der gez eine gegenleistung erhält ).
es ist also vorsicht angebracht um nicht in einem vertragsverhältnis zu enden das nicht nur unnötig sondern auch kostpielig werden kann.

die gema ist nichts anderes als ein schutzbund, sprich eine firma. gegründet um die rechte der musiker zu wahren.
Man nimmt also eine dienstleistung in anspruch, ähnlich einem rechtsanwalt.

und genau wie bei jedem rechtsanwalt, muss man sich auch nicht jeden tag melden und sagen das man ihn nicht braucht

eine meldeplicht gibt es NUR bei nutzung gema geschüzter titel. genau wie bei allen anderen copyrights.

und die einzigen rechte und interessen die die gema vertritt sind ihre eigenen.

lasst euch keinen scheiß von denen einreden und vorallem unterschreibt nichts!

cheers


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Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: Blattsalat] #110922
02/06/07 15:50
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Also sagst du, solange ich Musik verwende, die GEMA-frei sind, und/oder der Künstler, von dem ich dann die Musik beziehe (inklusive (schriftlichen) Einverständniss) und benutze, ich werde meldepflichtig NOCH gebührenpflichtig bin?

Das wäre ja beruhigend.

Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: HeelX] #110923
02/06/07 16:22
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broozar Offline
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was ist denn mit musik, die unter der cc1/2-lizenz steht (creative commons)?

Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: broozar] #110924
02/06/07 16:45
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cc lizenezen sind meines wissens nach erweiterunen von open communiy. hat aber nichts mit der gema zu tun.
beispielsweise kann man auf meiner seite modelle runterladen und nutzen. wenn sie ins cc raster fallen würden, dann gibt es verschiedenste rechte die ich vergeben kann (vereinheitlichung). kommerziell, nur privat, veränderbar oder nicht usw.
das interessante an cc lizenen ist, dass sie auf verschiedene nutzergruppen oder user "reagieren" können.
sier erlauben dann mehr oder weniger freiheit.

um aber alles nochmal auf den punkt zu brigen:
das copyright und damit alles um dieses produkt gehören dem hersteller. weder gibt es eine meldepflicht noch eine gebührenpflicht auf irgendetwas das man herstellen kann.
diese produkte darf man wie es einem lustig ist verwenden, weitergeben oder verkaufen.

Schließt man aber einen vertrag mit der gema ab, ist das in etwa so wie mit einem publisher. er wahrt deine rechte und verlangt ein stück vom kuchen (theoretisch, bei der gema wird aus dem stück gleich die ganze torte).
wenn man dann seine musik weiterverkaufen will, muss man das seinem vertragspartner melden (lizenzbedingungen). das meinen die mit meldepflicht (nutzung ihrer produkte)

ich kann nur raten: finger weg von dem verein!
und klärt immer 100%tig die rechte und copyrights von verwendetem material in euren projekten ab.

cheers


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Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: HeelX] #110925
02/06/07 20:53
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kann blattsalat nur zustimmen...

wenn ein entwickler gema-freie musik in einem werk verwendet und weder er noch der urheber der gema-freien musik etwas mit der gema am hut haben, besteht weder melde- noch gebührepflicht.

ein fall in dem du nichts zahlst und auch nichts meldest:
du hast dir einen hobbyisten gesucht der nicht gema-mitglied ist und speziell für dich musikstücke erstellt.

ein fall in dem du zahlst:
der hobbyist/urheber ist gema-mitglied oder du lizenzierst aus bibliothek-angeboten, wie zb Sonoton, da zahlst du nicht nur eine Lizenzgebühr an Sonoton sondern auch noch gema-gebühren!
am besten man lässt sich im vorfeld vom musik-menschen schriftlich bestätigen, dass keinerlei verpflichtung gegenüber der gema entstehen, da keine gema mitgliedschaft gegeben ist.

es gibt auch musik-angebote, die gema-frei sind...
so z.b. massivetracks.net, aus deren FAQ habe ich folgenden abschnitt zur gema und gemafreiheit:

http://www.massivetracks.net

(please don't copy text from other websites without the author's permission. We received a complaint.)


Last edited by jcl; 12/27/07 07:52.
Re: GEMA Gebühren auch auf ... Frechheit! [Re: maybenew] #110926
02/07/07 17:25
02/07/07 17:25

A
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...und hier die kurze und freudige Wahrheit:

Die GEMA unterscheidet zwischen GEMA-pflichtigen und GEMA-freien [public music, ...] Bild- und Tonträgern.

Die gute Nachricht: kostenlose und eigene Titel sind nicht gebührenpflichtig. Es muss jedoch eine (kostenlose) Prüfung vor der Pressung der Datenträger durch die GEMA stattfinden (Formular ausfüllen und an die GEMA faxen/senden)

Die andere gute Nachricht: Titel, die von den Künstlern/... durch die GEMA geschützt werden, sind kostenpflichtig. Was kostenpflichtig ist kann über die Recherche auf den GEMA-Seiten ermittelt werden. Wie hoch die Kosten sind wird dann (über o.g. Listen) ermittelt.

Also keine Panik

mercuryus

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