Ich habe mal ein bisschen recherchiert; nach deutschem Recht
kommen der Namensschutz bzw. das Namensrecht BGB § 12,
das Urheberrecht und das Markenrecht > Markengesetz zum tragen.

Einfach ein paar Links dazu:

Markenrecht in Verbindung mit Namensrecht, dejure.org

Das benutzen „fremder Namen“, wikipedia.org.

Für Leute, die veränderte Namen / Begriffe nutzen wollen, it-rechtsinfo.de.

Namensschutz für Softwareprodukte und Urheberrecht, linux-magazin.de

Was ich auch noch gelesen habe, „wenn man dann erwischt wird“;
eine Abmahnung kann dann bei 500 € anfangen und bis zu mehrere tausend €
kosten, bei einem kommerziellen Projekt wesentlich mehr.

@Toast, zu Deiner letzten Aussage:
„Was lebende Persönlichkeiten angeht ist das dann natürlich ein wenig anders. Wenn es um Schauspieler etc.
geht dürften deine Grenzen allerdings schon ein wenig weiter sein, als wenn es eine Privatperson ist.
Als Promi steht man eben sehr im Rampenlicht denn das gehört zum Job. Ist irgendwo auch offensichtlich -
schließlich gibt's unzählige Flash-Animationen über und mit etwa David Hasselhoff, Samuel L.
Jackson oder auch George W. Bush. In der Regel sind das dann Parodien und ich denke Southpark
kann dir ganz gut zeigen wie weit man da gehen kann...“

Dieses fällt in der Regel unter Presse- bzw. Meinungsfreiheit, Du darfst trotzdem nicht deren
Persönlichkeitsrechte verletzen; was „Persönlichkeitsrechte“ bedeutet, entscheiden im
Zweifelsfall die Gerichte, dazu ist die aktuelle Gesetzeslage nicht immer eindeutig.

Gruß
Berliner2