[ironie] Juchuh, ganz Deutschland wird pauschal beschuldigt und erkennungsdienstlich behandelt! Endlich! [ironie]
Quote:
Nach § 81b StPO können erkennungsdienstliche Maßnahmen nur gegenüber einem Beschuldigten iSd StPO durchgeführt werden, generell ausgeschlossen sind damit Schuldunfähige und Strafunmündige, aber auch Personen, gegen die (noch) kein Ermittlungsverfahren eröffnet, bei denen ein Ermittlungsverfahren eingestellt bzw. bei Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt wurden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erkennungsdienstliche_Behandlung
Soll man sich das wirklich gefallen lassen?
Was kommt als nächstes?
Der Reisepass ist eine Sache, der Personalausweis wieder eine ganz andere.