Ist doch wieder so ein Gummi Urteil vom Verfassungsgericht:

Ja / nein, aber nur wenn, aber im Falle von etc.

Wer sagt denn, was ein "hohes öffenliches gut / Sicherheit" ist.
Da kann doch wieder alles nach Gutdünken ausgelegt werden.

Ich erwarte ein klares Ja/Nein Urteil.
Und im Falle eine ja zui diesen Untersuchungen, das jeder bei dem
untersuch wurde im Falle einer Anklage, aber auch! im Falle keiner Anklage
darüber informiert wird, das es solche Untersuchungen gab.