Der, dem das Päckchen überlassen wird, ist auch dafür haftbar, und öffnen darf er es begründet durch das Briefgeheimnis auch nicht. Die Post kann durch Unterschrift und Namen eindeutig nachweisen, wem das Päckchen überlassen wurde. Können sie das nicht, ist automatisch die Post haftbar. Meiner Meinung nach!


I don't have a homepage, for god's sake!