Als (fiktiver) Satanist komme ich in den Genuß der Religionsfreiheit nach Artikel 3. Sollten Menschenopfer in meiner Glaubensrichtung liegen, wären diese ohne die Schrankentheorien verfassungsrechtlich abgedeckt.
(Das war ein Beispiel aus dem ÖR-Studium, das unter anderem der Erläuterung von ST dienen kann)

Last edited by alpha_strike; 09/24/09 10:13.