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Re: Düstere Zeiten für Online-Markt
[Re: achaziel]
#319120
04/12/10 13:34
04/12/10 13:34
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Joined: Mar 2010
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AlphaWolf
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An dieser Stelle möchte ich auch mal an EA´s Comand and Conquer Generals erinnern: Das 2003 erschienene Command & Conquer: Generals wurde wegen des großen Bezugs zu aktuellen Ereignissen wie dem Irak-Krieg und der Spielhandlung, die unter anderem das Töten von Zivilisten verlangt, Anfang 2003 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Deutschland aufgrund von Kriegsverherrlichung indiziert. Das Spiel war etwa zwei Monate käuflich erhältlich, bevor es wegen der Indizierung aus den Regalen der Händler entfernt wurde. Deutschland und China waren die einzigen Länder, die das Spiel auf ihren Index setzten. Der Hersteller hat im September 2003 eine entschärfte Version speziell für den deutschen Markt unter dem Namen Command & Conquer: Generäle herausgegeben. Sowas gibts echt nur bei uns .... Ich sag dazu nur noch, willkommen in Deutschland Ok China is sowieso ein Fall für sich ---> Goldenshield...etc
Last edited by AlphaWolf; 04/12/10 13:36.
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Re: Düstere Zeiten für Online-Markt
[Re: AlphaWolf]
#319127
04/12/10 14:18
04/12/10 14:18
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old_bill
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Zum Thema Perso und Authentifizierung im Internet, ich habe vor ca. 2 Jahren an div. Veranstaltungen zum Thema Jugendschutz und Internet teilgenommen, wo über derartige Optionen und Szenarien mit der Branche und ISPs diskutiert wurde.
Dabei fand das Szenario das man einen Internetandschluss in Deutschland nur noch durch eine Authentifizierung via Personalausweis am PC nutzen kann den meisten Rückhalt in den entsprechenden Gremien, da hierbei die einzelne Identifizierung der nutzenden Person am meisten gegeben sei. Ohne Login via Ausweis sollten dann nur noch Seiten aus dem deutschen Adressraum verfügbar sein (hier geht man davon aus das dieser dann bereits entsprechenden den Vorgaben "gesäubert" ist), und alles was dahinter liegt via Firewall abgeschirmt sein. Wer sich via Perso identifiziert, dem würde danach dann auch der Zugang zu ausländischen Seiten genehmigt bzw. freigeschaltet werden, sofern man das Kriterium > 18 Jahre erfülle.
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Re: Düstere Zeiten für Online-Markt
[Re: sPlKe]
#319145
04/12/10 15:19
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AlphaWolf
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das düstere daran ist das du recht hast, dass wird so kommen. Das schlimme daran ist das wir Deutschen uns per Gesetz noch die Unterwäsche verbieten lassen und dafür dann noch nicht einmal 1 Protestschild gezeichnet würde. Ja wir Deutschen sind schon doof.... wir fragen dann lieber wie lange das Verbot fürs T-Shirt noch dauert und freuen uns dann noch das, dass min. 1 Jahr brauch... so sind wir Deutschen.... seit dem 2. Weltkrieg in unserem Zusammenhalt, fundamental zerstört.
Last edited by AlphaWolf; 04/12/10 15:21.
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Re: Düstere Zeiten für Online-Markt
[Re: checkbutton]
#319150
04/12/10 16:27
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old_bill
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Bis jetzt ist zumindest aus dem unterschriebenen Vertrag kein Strafkatalog ersichtlich (habe noch keinen gefunden), ich vermute das wird erst auf der Tagesordnung im Juni stehen, wenn der Vertrag durch die Minister ratifiziert wird. Wobei eine kurze Anfrage bei der KJM hier Auskunft geben sollte, da diese ja das Prüforgan ist, die USK an sich vergibt nur das Siegel. @Spike: Was macht dich so sicher das ihr das in AT nicht auch bekommen könntet? Gerade beim Thema VDS sieht es nicht besser bei euch als bei uns aus, da ist das andere auch nur noch eine Frage der Zeit: http://www.heise.de/ct/artikel/Oesterrei...ung-865871.htmlAber wir driften ab...
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Re: Düstere Zeiten für Online-Markt
[Re: old_bill]
#319152
04/12/10 16:33
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AlphaWolf
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Es kommt darauf an welche Spiele die USK Online prüft! Angenommen das es wirklich alle Spiele sind die auf Deutschen Webseiten angeboten werden und dass was wir hier machen darunter fällt. Dann müsstest du dein Spiel von der USK prüfen lassen. Ich nehme an das die Gesetzeslage gleich dem Verkauf von Spielen im Handel gleichgestellt wird/ist. Was wiederum bedeutet das du strafrechtlich geahndet werden könntest wenn du dein Spiel online stellst ohne Überprüfung der USK. Aber wie old_bill schon schrieb kommt das ganz drauf an was sie noch verabschieden werden... aber keine Sorge ein Strafkatalog wird kommen. Hier auch noch was: Mit der Strafvorschrift des § 27 JuSchG, der die Weitergabe von jugendgefährdenden Medien oder auch das Anbieten unter Strafe stellt, ist das Jugendschutzgesetz Teil des Nebenstrafrechts. Link: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/27.html
Last edited by AlphaWolf; 04/12/10 16:37.
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