Es kommt darauf an welche Spiele die USK Online prüft! Angenommen das es
wirklich alle Spiele sind die auf Deutschen Webseiten angeboten werden und dass was wir hier machen darunter fällt.
Dann müsstest du dein Spiel von der USK prüfen lassen. Ich nehme an das die
Gesetzeslage gleich dem Verkauf von Spielen im Handel gleichgestellt wird/ist.
Was wiederum bedeutet das du strafrechtlich geahndet werden könntest wenn du
dein Spiel online stellst ohne Überprüfung der USK.

Aber wie old_bill schon schrieb kommt das ganz drauf an was sie noch verabschieden werden... aber keine Sorge ein Strafkatalog wird kommen.

Hier auch noch was:
Mit der Strafvorschrift des § 27 JuSchG, der die Weitergabe von
jugendgefährdenden Medien oder auch das Anbieten unter Strafe stellt, ist das
Jugendschutzgesetz Teil des Nebenstrafrechts.

Link: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/27.html


Last edited by AlphaWolf; 04/12/10 16:37.

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