Das Einkommensteuergesetz nimmt da den
"Lebensmittelpunkt" als Referenz.

Wenn Du jetzt nach Canada ausgewandert wärst, wäre die
deutsche Einkommenssteuer nicht mehr zuständig.

So scheinst Du aber nur deinen Aufenthalt zeitweise
verlagert zu haben.


Auch zahlst Du höchstens Steuern in verbleibenden Höhe nach Abzügen der
Canadischen Steuern.
(Doppelbesteuerungsabkommen)
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Aber online auf Steuerratgebern gibts da etwas genauere Auskünfte
als hier im Forum wink