@Hummel, ich habe deinen letzen Beitrag gelesen;
trotzdem folgendes:

Ich gehe einmal auf Hummels Eingangspost zurück.
Hummel möchte das Kindergeld für seine Eltern „retten“.
Sofern er eine Studienplatzzusage für sein Studium hat;
also käme das Herbst- / Wintersemester in Frage, dürfte
es vermutlich keine Probleme geben.

Kindergeld wird nur gezahlt, wenn….
Voraussetzung ist, er ist nicht älter als 25 Jahre alt und es ist die erste Berufsausbildung.
Sofern keine Studienplatzzusage vorliegt, liegt es am jeweiligen Jobcenter, welche Maßnahmen als sinnvoll angesehen werden.

Auch für junge Erwachsene unter 25 gibt es dann keine freie
Wohnungswahl.

Das Kindergeld wird auf jedem Fall bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.

Ausnahme:
Das Kindergeld wird bei Hartz IV Empfängern mitverrechnet,
es gibt nicht mehr Geld.

Folgender Link könnte noch interessant sein:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/ze...ssetzungen.html

Gruß
Berliner2


Last edited by Berliner2; 04/02/11 22:06.

A8.40 Com