Auch bei dieser Aussage währe ich eher vorsichtig.
"Wo kein Kläger, da kein Beklagter" oder
Einen kurzen Jingle in einem nicht kommerziellen Programm wird kein Gericht der Welt (scharf) bestrafen (wenn überhaupt), aber z.B. eine komplette CD (oder auch nur ein Stück) in einen Freeware-Player zu integrieren stößt sicher auf Wiederspruch

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Copyright-Info auf wikipedia Für Deutschland eher
das Urheberrecht mercuryus