Hallo, ich hätte eine Lizenzfrage.
Ich will ein Adventure basteln, in dem ich überwiegend (wahrscheinlich nahezu nur) mit dem 3DGameStudio vorgerenderte Backgrounds benutzen werde. Zur Programmierung will ich das
AGS verwenden. Das heißt, das Spiel wurde zwar mit dem 3DGS gerendert, aber wird nicht live von diesem ausgeführt.
Muss ich das 3DGameStudio-Startlogo jetzt einblenden?
Ich würde das 3DGameStudio auch erwähnen: Ich will beim Start ein Fullscreenlogo des Spiels anzeigen, bei dem ich unten "developed by bla" und eben auch "most of the images pre-rendered with the 3dgamestudio" einfügen will, gerne auch einen vorgegebenen text von conitec.
dann will ich in der introsequenz noch einmal "pre-rendered with the 3dgamestudio" zwischen dem "programmed by bla" usw. einfügen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die indirekte Nutzung des 3DGameStudios nichts an der Lizenzlage ändert. Ich will dem 3DGamestudio keinen Ruhm aberkennen, aber will beim Start keine zwanzig Firmenlogos für ein paar Sekunden einzublenden, wie das bei einigen Spielen Mode geworden ist, wollte ich eben doch mal nachfragen, ob es nicht die Hoffnung gibt, das auf die vorgeschlagene Weise zu machen.
Ich bin auch für andre Vorschläge offen. Ich kann auch gerne vor der Publikation des (Freeware-)Adventures eine Version zu Conitec zum absegnen schicken, damit diese prüfen können, ob die Copyrighthinweise sichtbar genug usw. eingebunden sind.
Bitte sagt zu eurer Antwort auch dazu, ob sie verbindlich ist oder eher nur eine Vermutung, falls ihr euch dazu äußert, ob meine Variante erlaubt wäre.
mfG, Yarcanox
PS: Ob man eigentlich auf der Spielewebsite eigentlich auch hinschreiben muss, dass es mit dem 3DGameStudio gemacht wurde (also nicht nur in diesem Fall, sondern auch bei "richtigen" 3DGS-Spielen) würde mich auch mal interessieren. Im Handbuch meiner Sybex-Standard-Version steht hinten was dazu drin, das bei öffentlichen Präsentationen, auch im Internet, man Conitec kontaktieren solle - was ich hiermit tue

- ich spreche zur nur von freewarespielen.