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GEZ Anmeldung #400848
05/08/12 16:34
05/08/12 16:34
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Servus zusammen,

Ist jemanden hier langweilig? Ja? Fantastisch.. Hätte jemand Zeit den folgenden Brief an die GEZ mal durchzulesen? Folgende Situation: Ich bin an meiner Heimatstadt München ordnungsgemäß bei der GEZ angemeldet. Mein Zweitwohnsitz ist in Mannheim (ohne GEZ Anmeldung).
In Mannheim hat die GEZ mich zum 01.01.2012 angemeldet.
Da ich in Mannheim keine Rundfunkgeräte habe, habe ich der Anmeldung natürlich widersprochen - die GEZ hat den Widerspruch nun aber mit Verweis auf die GEZ Anmeldung abgeblockt. Dies ist laut Aussage von GEZ auf Grund eines WG-Gesuch Inserates passiert, auf dem ich Angebe die Wohnung mit Fernseher unterzuvermieten (die Wohnung wurde - nach Rücksprache mit Untermieter - OHNE fernseher untervermietet).

Nun geht folgender Brief an die GEZ. Ich bitte um Rückmeldung.

Quote:

In Ihrem Schreiben vom 02.05.2012 weisen Sie den Widerspruch zur Anmeldung bei der GEZ zurück. Dabei wird begründet, dass die Anmeldung auf Grund eines Inserates vollzogen wurde. Dieses Inserat enthält innerhalb der Beschreibung den Hinweis auf einen vorhandenen Fernseher in dem Einzelzimmerapartment XXX.
Auf Grund persönlicher Wünsche der Eltern wurde der Fernseher aber nicht Bestandteil des Mietvertrags. Das heißt, dass der entsprechende Fernseher nicht in der Wohnung platziert war. Auf Grund dessen waren und sind in dieser Wohnung keine anmeldepflichtigen Rundfunkgeräte vorhanden. Des Weiteren bitte ich Sie zu beachten, dass ein Inserat auf einer Internetplattform kein vertragliches Dokument darstellt, sondern – wie der Name bereits sagt – ausschließlich ein Angebot an mögliche Zwischenmieter darstellt. Ob Beschreibungen innerhalb eines Inserates vollständig oder nur teilweise befolgt werden wird bei Abschluss des Untermietvertrages zwischen Mieter und Untermieter verhandelt und beschlossen.
Zusätzlich schreiben Sie, dass eine Anmeldung auf Grund des vorhandenen Internetanschlusses veranlasst haben („Sie geben dabei an, dass Internet: DSL/Flatrate (…) vorhanden ist“). Eine reine Existenz eines Internet-Anschlusses ist aber keine Begründung für die Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale darstellt. Gebührenpflichtige neuartige Rundfunkgeräte waren – soweit von mir im Rahmen der Untermiete kontrollierbar - nicht in der Wohnung vorhanden.
Sowohl der Internet als auch der TV Anschluss wird vom Studentenwerk Mannheim gestellt und ist nicht abbestellbar. Sowohl der Internet als auch der TV Anschluss wird von mir nicht genutzt. In wie weit also der reine Internet-/TV-/Kabelanschluss anmeldpflichtig ist, klären Sie bitte mit dem Vermieter Studentenwerk Mannheim.
Aus den genannten Gründen widerspreche ich der Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale erneut. Ich bitte Sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage, bis zum 22.05.2012, um schriftliche Stellungnahme.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass auch seit YYY (Abgabe des Zimmers durch den Untermieter an mich), weiterhin keine neuartige oder sonstige Rundfunkgeräte in XXX vorhanden sind. Aus diesem Grund bitte ich Sie zusätzlich alle Forderungen bei weiterem Schriftverkehr ausschließlich auf den Zeitraum zwischen 01.01.2012 bis zum 01.04.2012 zu beziehen. Alle meine neuartigen oder sonstigen Rundfunkgeräte (Handy, Laptop, Fernseher, Radio usw.) sind an der XXX München ordnungsgemäß angemeldet und werden dort bezahlt. Gerne stimme ich in diesem Zusammenhang auch einer erneuten Kontrolle der Wohnung (angemeldet oder ohne Anmeldung) zu.
Das Mietverhältnis zwischen dem Studentenwerk Mannheim und mir endet am XXX durch Übernahme des Zimmers durch einen Nachmieter. Daher wird auch im Jahr 2013 keine Gebührenpflicht durch den Rundfunkbeitrag eintreten.
Zu diesem Sachverhalt (Einschränkungen der Forderungen auf XXX – XXX) bitte ich Sie bis zum XXX um schriftliche Stellungnahme.
Zusätzlich bitte ich Sie mir nach §19 und §34 des BDSG eine Auskunft über alle über mich gespeicherten Datensätze sowie deren Herkunft in den nächsten 14 Tagen, bis zum 22.05.2012 zukommen zu lasen. Speziell wünsche ich mir Informationen darüber, wie aus einer Internet-Anzeige eine rechtlich verbindende Verknüpfung mit meiner Person geschlossen werden konnte.


Merci Euch,
Timo

Re: GEZ Anmeldung [Re: TechMuc] #400850
05/08/12 19:21
05/08/12 19:21
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Uhrwerk Offline
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Ich habe nichts gefunden im Schreiben.

Ist ja mal wieder ein starkes Stück GEZ Geschichte. :-/


Always learn from history, to be sure you make the same mistakes again...
Re: GEZ Anmeldung [Re: Uhrwerk] #400854
05/08/12 20:07
05/08/12 20:07
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JoGa Offline
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ohje, da wird man ja zum Hirsch cO
also ich hab auch fast nichts gefunden - ich muss zugeben, dass ich es aber nicht *supergenau* durchgelesen hab.

letzter Abschnitt: "bis zum 22.05.2012 zukommen zu lasen" lassen mit 2 s grin
aber mehr fand ich nicht ;-)

... da ich grad mit der freundin chatt und sonst nur abpimmel hab ichs nochmal durchgelesen.
"Sowohl der Internet als auch der TV Anschluss wird von mir nicht genutzt. In wie weit also der reine Internet-/TV-/Kabelanschluss anmeldpflichtig ist,"
eventuell nach Internet noch ein "-" weil das Wort Anschluss da auch hingehört? Also im Sinne: ""Sowohl der Internet- als auch der TV-anschluss" Bin mir da aber nicht 100% sicher

Beim Satz "Ich bitte Sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage, bis zum 22.05.2012, um schriftliche Stellungnahme." Hört sich das "mir" für mich etwas überflüssig an?

Ansonsten bin ich gespannt, wie die Geschichte weiter geht :->
und hoffe, dass dein Brief Wirkung zeigt. *Daumen drück*

Last edited by JoGa; 05/08/12 20:44.
Re: GEZ Anmeldung [Re: JoGa] #400856
05/08/12 20:44
05/08/12 20:44
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Ach die GEZ... Also "kündigen" (wenn man davon sprechen kann) ist bei denen schwierig, ich habe das Prozedere schon nach meinem Umzug durchgemacht. Ein Entziehen der Einzugsermächtigung reicht nicht, die buchen weiter lustig ab und stellen dir noch zig Fragen warum du dich denn jetzt abmeldest und ob du nicht irgendwo doch noch ein Radio rumstehen hast.

Wenn's hart auf hart kommt - das habe ich jetzt gelernt - musst du bei deiner Bank den Einzug von der GEZ blocken lassen aber denen auch auf jedenfall mitteilen, dass du rechtlich nichts mehr zahlen musst.

Und zur Not kann man tatsächlich bei denen anrufen, sind ganz normale Menschen.

...


...

Wenn auch mit 'nem scheiß Job wink


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