Stimmt, es gibt Anbieter die auch jetzt schon Verbindungsdaten eine zeitlang speichern, wobei auch dagegen schon erfolgreich geklagt wurde.

Quote:


"Im Übrigen ist zumindest von dem Internetzugangsanbieter Deutsche
Telekom AG, Geschäftsbereich T-Online bekannt, dass er IP-Adressen 80 Tage lang auf Vorrat
speichert."




Quelle: Vorläufige Fassung der Verfassungsbeschwerde

Desweiteren wird bei Kommunikation mittels Handy (Telefonat, SMS) nach dem neuem Beschluss der Standort gespeichert.

Ferner gibt es wahrscheinlich immer Leute die einfach aus dem grund "gegen" irgendetwas seien zu wollen bei solchen Aktionen mitmachen. (Mitläufer)

Es ist vllt sinnlos dir nun folgendes Zitat "vorzuwerfen", doch ich möchte es für alle hier einbringen, um einen überblickt über die rechtsmäßigkeit der verfassungsbeschwerde zu geben,

Quote:


Das Fernmeldegeheimnis gewährleistet den an einem räumlich distanzierten Kommunikationsvorgang
Beteiligten die Vertraulichkeit von Inhalt und näheren Umständen eines Telekommunikationsvorgangs.
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge schützt Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG vor jeder staatlichen
„Einschaltung“, die nicht im Einverständnis mit beiden Kommunikationspartnern erfolgt. Geschützt
ist etwa die Information, ob und wann zwischen welchen Personen und Fernmeldeanschlüssen
Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Der Begriff „Fernmeldegeheimnis“
erfasst nicht nur althergebrachte Formen des Fernmeldeverkehrs wie die Sprachtelefonie, sondern
beispielsweise auch die Kommunikation per E-Mail. Das Gleiche gilt für die Kommunikation etwa
per SMS-Nachricht oder per IRC-Chat.
Verkehrsdaten über die Nutzung von Festnetztelefon, Mobiltelefon, Email, Internet und Internettelefonie
fallen danach in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses, weil sich mit ihrer Hilfe die
näheren Umstände von Telekommunikationsvorgängen aufklären lassen: Wer hat wann und von wo
aus mit wem kommuniziert?




Quelle: Vorläufige Fassung der Verfassungsbeschwerde

Allerdings erachte ich es nicht als sinnvoll ganze Passagen der Verfassungsbeschwerde hier reinzukopieren, daher hier der link zur datei (pdf):
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf

Desweiteren empfehle ich folgendes Interview des Berliner Regional-Senders "TVBerlin" in der Sendung "Stadtgespräch Kontrovers":
http://netzpolitik.org/2006/vorratsdatenspeicherung-im-fernsehen/

Gäste sind: padeluun und Meinhard Starostik vom AK-Vorratsdatenspeicherung.
Meinhard Starostik unterstützt als Rechtsanwalt seine 2006 die Bestrebungen gegen die Vorratsdatenspeicherung bringt auch die Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.


Wegen des Zivil-Beamten:
http://politblog.net/krieg-terrorismus/dumm-gelaufen-g8-gegner-enttarnen-polizeispitzel.htm

http://politblog.net/krieg-terrorismus/lasst-uns-mal-krawall-machen.htm

http://www.welt.de/politik/article1093461/Der_Polizist_der_Rauf_auf_die_Bullen_schrie.html

Nein, ich habe falsch formuliert, es waren nicht ausdrücklich "Polizisten" aber von zu mindest einem Polizisten (s.o.) ist es bekannt.
Das die übrigen schwarzen vermummten keine Polizisten sind bestreite ich nicht.
Entscheidend ist jedoch wer in diesem Fall provoziert hat und wie es dann später dargestellt wird.

Wobei ich zugeben muss, dass es Zweifel aufwirft, warum die Zeugen ihre Aussage vor der Staatsanwaltschaft nicht wiederholt haben. (angeblich: Angst vor Repressionen)
Desweiteren kann man die Glaubwürdigkeit von politblog.net anzweifeln, wie auch von jeder anderen internet seite.
Desweiteren ist auch der Beweis das die Informationen auf mehreren Seiten abrufbar sind nicht hinreichend für eine "Wahrheit" da ja jeder von wem abgeschrieben haben kann.

Oh und wegen Spiegel: Ich werde mir den Artikel mal raussuchen, müsste hier ja irgendwo rumliegen.