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Re: Anwälte in Deutschland [Re: rincewind] #176402
01/04/08 23:42
01/04/08 23:42
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Mmm, ja haste recht, mein fehler.

Quote:

Daher sollten Reuebekundungen nicht in den Strafprozess mit einfließen.




Naja, vielleicht schon, aber es gibt eigentlich nie richtig gute objektivität... die anwalten, richter und so weiter waren ja nicht bei den tat dabei. Sie haben nicht sehen können was da geschah.

Reuebekundungen sind auch wirklich nur entscheidend wenn es plausible klingt... Gute richter wissen das und werden auch danach handeln (müssen).

Sehr oft wird so eine reuebekundigung wohl kaum wirklich einfluss haben können auf den strafmass, aber es ist doch nur logo das anwälte so etwas probieren? Sie werden letztendlich ja dafür bezahlt ihre klienten zu verteidigen und frei zu kriegen... schuldig oder nicht ist da völlig egal. Ist wahrscheinlich ironie, aber das gehört nun mal dazu damit alles 'fair' verlauft, nicht nur für den rache der opfer,

Mfg,


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Re: Anwälte in Deutschland [Re: rincewind] #176403
01/05/08 11:15
01/05/08 11:15
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Quote:

Es geht hier nicht um ausländische Kriminelle. Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, also entschuldige ich mich für eine eventuelle Wiederholung.
Der Fall, den alphastrike angeführt war nur ein aktuelles Beispiel, bei dem es nicht um das Thema Ausländer sondern um den Versuch geht, mit einer möglicherweise geheuchelten Reue Einfluss auf das Strafmaß zu nehmen. Mal abgesehen davon, dass es sicherlich leicht ist, nach einer begangenen Straftat Reue zu zeigen, ändert das nichts an dem Schaden, den das Opfer erlitten hat und der kriminellen Energie, die hinter einer solchen Tat steckt - und diese beiden Punkte sollten allein für das Strafmaß entscheidend sein, da sonst die Objektivität verloren geht. Daher sollten Reuebekundungen nicht in den Strafprozess mit einfließen.




Aber wenn das Opfer es wirklich meint und auch bereit ist dafür Unanehmlichkeiten in Kauf zu nehmen...
Der Täter hat ja nur angekündigt er "denke darüber nach [dem Opfer] einen Brief zu schreiben". Und das nur darüber Nachdenken ist in diesem Falle keinesfalls ausreichend, noch sieht es besonders gut aus wenn er sich vorher über diese Absicht in der (leider) größten deutschen Tageszeitung ausbreitet. Wenn es ihm wirklich ernst wäre, hätte er den Brief geschrieben und die Sache wäre gut gewesen. Das er es aber vorher in der Öffentlichkeit breittritt hat natürlich den Anschein einer versuchten Strafminderung.

Re: Anwälte in Deutschland [Re: padrino] #176404
01/05/08 11:39
01/05/08 11:39
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Das wirft einen ganz neuen Aspekt auf… was verstehen wir eigentlich glaubhaft unter Reue?

In Youtube gab es einen Film, in dem gezeigt wurde, wie ein von Schlägen ohnmächtig (!!!) gewordener Junge von seinem Peiniger zur Bordsteinkante geschleppt wurde. Als er schön mit dem Kopf auf der Kante lag, stieg der andere mit voller Wucht über seinen Schädel… Staub wirbelte auf, Dreckpartikel kamen hoch – und der Getretene sprang hellwach (aus seinem ohnmächtigen Zustand) auf.

Wenn der Körper eine Schutzreaktion vor Schmerzen auslöst – dann ist das meist die Ohnmacht.
Gefolterten, die ohnmächtig werden, schüttet man kochendes Wasser über das Gesicht.
Die einzig wirksame Methode, um eine Ohnmacht zu beenden und um anschließend mit der Folter fortzufahren.

Aber wieder zu dem Schläger oben…
Ist nach seiner Verhaftung eine Reue glaubwürdig?

Re: Anwälte in Deutschland [Re: alpha_strike] #176405
01/05/08 13:32
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Nur in extremen Fällen wie

A) Extremer Alkholeinfluss (nachgewiesener Promillewert von +2.0)
B) Starker Drogeneinfluss
C) Sonstige starke Einflüsse die nach einer gewissen Zeit wieder verschwinden.

Das Problem an deinen Fall ist, dass es nicht nur einige Handlungen im Affekt waren (bewusstlos-schlagen) sondern der Schläger danach aktiv beschlossen hat den anderen umbringen zu wollen (indem er immerhin die Arbeit auf sich nimmt ihn bis zu ner Bordsteinkante zu schleppen).
Das ist dann einfach ein Schritt aus den Affekt heraus weiter zur Planung (Differenz Todschlag <-> Mord).

Reue (ohne starke Einflüsse, s.o.) ist meiner Meinung eh nur bei einer Handlung glaubwürdig.
Wenn man jemanden richtig ins Gesicht haut, weil der ihn irgendwie beleidigt hat o.ä., und der stirbt danach unabsichtlich an den Verletzungen.. Naja.. Ich kann mir vorstellen, dass die meisten hier dann echte Reue empfinden würden.
Wenn ich demjenigen dann aber auch noch ins Gesicht trete wenn er auf den Boden gefallen ist, ihn dann hochhebe und von der Brücke schmeisse.. Joa.. Nicht mehr ernstzunehmen..



Bei Reue muss man eh stark differenzieren ob Sie sich auf den Tod / die starke Verletzungen von der anderen Person bezieht ("oh mein Gott der arme..") oder auf die eigenen Folgen ("ohje hätte ich das bloß nicht gemacht..Dann würde ich jetzt nicht ins Gefängnis müssen"). Während die erste Art von Reue ernstzunehmen ist und auf jeden Fall mit niedrigerer Bestrafung behandelt werden MUSS, kann die zweite Art ignoriert werden..

Den Unterschied zu finden ist aber halt leider fast unmöglich.

Re: Anwälte in Deutschland [Re: alpha_strike] #176406
01/05/08 22:03
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In Youtube gab es einen Film, in dem gezeigt wurde, wie ein von Schlägen ohnmächtig (!!!) gewordener Junge von seinem Peiniger zur Bordsteinkante geschleppt wurde. Als er schön mit dem Kopf auf der Kante lag, stieg der andere mit voller Wucht über seinen Schädel…




Was? Genauso wie in der American History-X film?

Mfg,


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