@ventilator:
Nicht ganz korrekt.

Quote:


Falsch. Die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsverstöße nicht umgesetzt werden und wird voraussichtlich 2008 vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt werden.

Die EG-Richtlinie ist wegen fehlender Rechtsgrundlage und wegen der Verletzung zahlreicher Grundrechte rechtswidrig. Irland hat im Juni 2006 Klage gegen die Richtlinie erhoben. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall entschieden, dass die EU keine Kompetenz für Maßnahmen zur Verbesserung der "öffentlichen Sicherheit oder Strafverfolgung" hat. (...)





Quelle:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/
(6. Eintrag - "Deutschland ist verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen")


Hier auch noch eine "Protestaktion" von Arbeits Kreis VDS:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98652/from/atom10