Quote:


Und wie er bereits gesagt hat, wird der Richter die Entschuldigung schon einschätzen können. Das ist der Job vom Richter..





Mag sein, daß der Richter die Entschuldigung schon einschätzen kann. Tatsache ist aber, daß alleine die (vom vermutlich Anwalt angeregte, im Volksmund so genannte) Schutzbehauptung ausreichend ist (solange sie nicht von den Klägern mit Beweisen widerlegt werden kann), um zum Resultat der Strafminderung zu gelangen. Wäre dieser Missstand nicht in unserer Gesetzgebung vorhanden, dann würden Anwälte nicht so lapidar diese Entschuldigungen formulieren.
Aber da oben genannte Methode in der überwiegenden Zahl aller Verhandlungen erfolgreich verläuft - wird sie als beliebtes Stilmittel „ge“braucht.