Mmm, ja haste recht, mein fehler.

Quote:

Daher sollten Reuebekundungen nicht in den Strafprozess mit einfließen.




Naja, vielleicht schon, aber es gibt eigentlich nie richtig gute objektivität... die anwalten, richter und so weiter waren ja nicht bei den tat dabei. Sie haben nicht sehen können was da geschah.

Reuebekundungen sind auch wirklich nur entscheidend wenn es plausible klingt... Gute richter wissen das und werden auch danach handeln (müssen).

Sehr oft wird so eine reuebekundigung wohl kaum wirklich einfluss haben können auf den strafmass, aber es ist doch nur logo das anwälte so etwas probieren? Sie werden letztendlich ja dafür bezahlt ihre klienten zu verteidigen und frei zu kriegen... schuldig oder nicht ist da völlig egal. Ist wahrscheinlich ironie, aber das gehört nun mal dazu damit alles 'fair' verlauft, nicht nur für den rache der opfer,

Mfg,


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