Quote:

Es geht hier nicht um ausländische Kriminelle. Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, also entschuldige ich mich für eine eventuelle Wiederholung.
Der Fall, den alphastrike angeführt war nur ein aktuelles Beispiel, bei dem es nicht um das Thema Ausländer sondern um den Versuch geht, mit einer möglicherweise geheuchelten Reue Einfluss auf das Strafmaß zu nehmen. Mal abgesehen davon, dass es sicherlich leicht ist, nach einer begangenen Straftat Reue zu zeigen, ändert das nichts an dem Schaden, den das Opfer erlitten hat und der kriminellen Energie, die hinter einer solchen Tat steckt - und diese beiden Punkte sollten allein für das Strafmaß entscheidend sein, da sonst die Objektivität verloren geht. Daher sollten Reuebekundungen nicht in den Strafprozess mit einfließen.




Aber wenn das Opfer es wirklich meint und auch bereit ist dafür Unanehmlichkeiten in Kauf zu nehmen...
Der Täter hat ja nur angekündigt er "denke darüber nach [dem Opfer] einen Brief zu schreiben". Und das nur darüber Nachdenken ist in diesem Falle keinesfalls ausreichend, noch sieht es besonders gut aus wenn er sich vorher über diese Absicht in der (leider) größten deutschen Tageszeitung ausbreitet. Wenn es ihm wirklich ernst wäre, hätte er den Brief geschrieben und die Sache wäre gut gewesen. Das er es aber vorher in der Öffentlichkeit breittritt hat natürlich den Anschein einer versuchten Strafminderung.