Nur in extremen Fällen wie

A) Extremer Alkholeinfluss (nachgewiesener Promillewert von +2.0)
B) Starker Drogeneinfluss
C) Sonstige starke Einflüsse die nach einer gewissen Zeit wieder verschwinden.

Das Problem an deinen Fall ist, dass es nicht nur einige Handlungen im Affekt waren (bewusstlos-schlagen) sondern der Schläger danach aktiv beschlossen hat den anderen umbringen zu wollen (indem er immerhin die Arbeit auf sich nimmt ihn bis zu ner Bordsteinkante zu schleppen).
Das ist dann einfach ein Schritt aus den Affekt heraus weiter zur Planung (Differenz Todschlag <-> Mord).

Reue (ohne starke Einflüsse, s.o.) ist meiner Meinung eh nur bei einer Handlung glaubwürdig.
Wenn man jemanden richtig ins Gesicht haut, weil der ihn irgendwie beleidigt hat o.ä., und der stirbt danach unabsichtlich an den Verletzungen.. Naja.. Ich kann mir vorstellen, dass die meisten hier dann echte Reue empfinden würden.
Wenn ich demjenigen dann aber auch noch ins Gesicht trete wenn er auf den Boden gefallen ist, ihn dann hochhebe und von der Brücke schmeisse.. Joa.. Nicht mehr ernstzunehmen..



Bei Reue muss man eh stark differenzieren ob Sie sich auf den Tod / die starke Verletzungen von der anderen Person bezieht ("oh mein Gott der arme..") oder auf die eigenen Folgen ("ohje hätte ich das bloß nicht gemacht..Dann würde ich jetzt nicht ins Gefängnis müssen"). Während die erste Art von Reue ernstzunehmen ist und auf jeden Fall mit niedrigerer Bestrafung behandelt werden MUSS, kann die zweite Art ignoriert werden..

Den Unterschied zu finden ist aber halt leider fast unmöglich.