Asgadir, mir ist der Unterschied zwischen Urherber- und Vermarktungsrecht schon klar.
Vielen Dank für die anschaulichen Beispiele, jetzt weiß ich worauf Du hinaus willst und kann mir die aufkeimenden Probleme eher vorstellen.

Trotzdem muss ich sagen dass ich Abmahnungsaktionen meines Publishers gegen Filehoster und Einzelpersonen begrüße, denn m.E. muss man auch mal ein Exempel statuieren.

Wie ich bereits sagte, ACTA schiesst über sein Ziel hinaus, aber es erscheint mir als wäre eine sinnvolle Debatte über Rechteverwertung nicht möglich, da beide Lager gerne nach dem Schema "alles oder nichts" verfahren.
Nicht nur die Standpunkte sind verknöchert, sondern auch die Diskussion.