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In sachen urheberrecht rennst du bei mir offene türen ein. Eine neuordnung des urheberechts ist dringend notwendig. Allerdings sollten alle rechte bei den urhebern liegen, nicht den firmen die das vermarkten. Werden die im interesse des urhebers, wie in deinem beispiel, aktiv, frage ich mich, wessen interessen die da vertreten. Meine oder ihre?


Die Verwertungsrechte werden ja, wie Du bereits angeschnitten hast, vertraglich geregelt. Da steht es jedem Urheber frei über die Vermarktungsrechte zu verhandeln.
Natürlich vertritt der Inhaber der Vermarktungsrechte dann vor allem seine eigenen Interessen, was aus ökonomischer Sicht auch völlig verständlich ist.

Ich kann da keinen Interessenkonflikt erkennen. Im Gegenteil, wenn man am Verkauf sogar noch beteiligt ist, beispielsweise durch eine Umsatzbeteiligung,
so kümmert sich der Rechteverwerter automatisch auch um die Interessen des Urhebers. Das egibt sich ja dann aus dem Interesse des Verwerters, möglichst viel Umsatz zu generieren.


no science involved